Allgemeine Geschäftsbedingungen  /  AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BEGA Automotive GmbH

(nachfolgend „Garagenbetrieb“)

 

für Reparatur- und Serviceleistungen, Kostenvoranschläge sowie den Verkauf und Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.

 

Version 1.0

Stand: 23. November 2025

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und dem Kunden für sämtliche Reparatur- und Serviceleistungen, für damit zusammenhängende Kostenvoranschläge sowie für den Verkauf und/oder den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.

1.2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet; sie umfasst alle Geschlechter.

 

2. Einbezug der AGB

2.1 Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge zwischen dem Garagenbetrieb und dem Kunden – unabhängig davon, ob der Auftrag schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. E-Mail, Kontaktformular) erteilt wird.

2.2 Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website des Garagenbetriebes einsehbar sowie in gedruckter Form beim Empfang oder am Kundendienstschalter erhältlich.

2.3 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn der Garagenbetrieb diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Auftragserteilung

3.1 Allgemeines

Der Kunde hat die gewünschten Leistungen sowie allfällige Mängel so präzise wie möglich zu beschreiben und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die erbrachten Leistungen und der vereinbarte Termin werden im Werkstattauftrag festgehalten. Die Erfassung des Werkstattauftrags dient der Dokumentation; dessen Unterzeichnung ist für die Wirksamkeit des Auftrags nicht erforderlich.

3.2 Form des Auftrags

Ein Auftrag kann mündlich, telefonisch, elektronisch oder schriftlich erteilt werden und ist ab Erteilung verbindlich.

Ein Auftrag gilt insbesondere als erteilt, wenn der Kunde:

  • einen Werkstatttermin vereinbart,
  • das Fahrzeug übergibt,
  • mündlich/telefonisch Anweisungen erteilt,
  • oder einen Kostenvoranschlag bestätigt.

3.3 Software-Updates / Datensicherung

Wenn nötig, wird das Fahrzeug ohne speziellen Auftrag auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Für allfälligen Datenverlust wird keine Haftung übernommen; der Kunde wird auf die Sicherung seiner Daten und Einstellungen hingewiesen.

3.4 Unteraufträge und Probefahrten

Der Garagenbetrieb darf Unteraufträge an Drittunternehmen vergeben sowie Probefahrten und Funktionsprüfungen durchführen.

3.5 Diagnosekosten

Für die Feststellung eines Fahrzeugmangels, die Fehlersuche, technische Prüfungen oder die Erstellung eines Reparaturvorschlages können Diagnosearbeiten erforderlich sein.

Der Garagenbetrieb ist berechtigt, hierfür Diagnosekosten gemäss Preisliste oder nach effektivem Zeitaufwand zu verrechnen.

Die Diagnosekosten sind in jedem Fall geschuldet, insbesondere wenn:

  • der Kunde die Reparatur nicht ausführen lässt
  • die Reparatur von einem Drittbetrieb ausgeführt wird
  • das Fahrzeug technisch nicht reparierbar ist
  • die Diagnose lediglich der Kosteneinschätzung diente

Eine Anrechnung der Diagnosekosten auf einen späteren Reparaturauftrag erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

4.1 Auf Wunsch werden Preise und Stundensätze im Werkstattauftrag ausgewiesen.

4.2 Ein schriftlicher Kostenvoranschlag ist 10 Tage verbindlich und darf maximal 10 % überschritten werden, sofern der Kunde einer höheren Überschreitung nicht ausdrücklich zustimmt.

4.3 Zeigen sich während der Arbeiten zusätzliche, nicht erkennbare Mängel, deren Beseitigung mehr als 10 % der Auftragssumme kostet, wird der Kunde zuvor kontaktiert.

4.4 Bei Nichterteilung des Reparaturauftrags dürfen Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags verrechnet werden.

4.5 Es gelten die Preise gemäss Preisliste oder – falls keine vorhanden – die ortsüblichen Preise.

 

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

5.1 Abholung und Zustellung erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.

5.2 Das Fahrzeug ist innerhalb von drei Arbeitstagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen (bei Arbeiten < 1 Tag: innert zwei Arbeitstagen).

5.3 Mit Bereitstellung zur Abholung gehen Nutzen und Gefahr (z.B. Diebstahl, Beschädigung) auf den Kunden über.

Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt, kann der Garagenbetrieb es extern parkieren oder – nach schriftlicher Mahnung – eine Standgebühr verrechnen.

 

6. Rechnung

6.1 Arbeitsleistungen und Material werden separat ausgewiesen.

6.2 Beanstandungen der Rechnung müssen innert 14 Tagen erfolgen.

6.3 Bleiben Zahlungen von Versicherungen, Lieferanten oder Importeuren aus, schuldet der Kunde den vollen Rechnungsbetrag.

 

7. Zahlung / Verzug

7.1 Die Zahlung ist bei Abnahme bzw. spätestens innert 30 Tagen fällig.

7.2 Verrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht wird – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.

7.3 Bei 30 Tagen Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszins und CHF 20.– pro Mahnung erhoben.

7.4 Das Inkasso kann an einen Dritten übertragen werden; dadurch entstehende Kosten trägt der Kunde.

 

8. Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen

8.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innert 7 Arbeitstagen schriftlich zu rügen; verdeckte Mängel innert 7 Arbeitstagen nach Entdeckung.

8.2 Ohne fristgerechte Rüge gelten die Arbeiten als genehmigt.

8.3 Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Abnahme.

8.4 Ausschliesslich Nachbesserung steht zu; andere gesetzliche Mängelrechte werden wegbedungen.

8.5 Nachbesserungen durch Drittbetriebe führen zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs.

8.6 Nach dreimaligem Fehlschlag der Nachbesserung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; Schadenersatz ist ausgeschlossen. Ausgewechselte Ersatzteile gehen in das Eigentum des Garagenbetriebes über.

 

9. Garantie für Ersatzteile und Zubehör

9.1 Ersatzteile/Zubehör sind bei Lieferung zu prüfen; Mängel sind innert 7 Tagen zu melden.

9.2 Es gilt die Herstellergarantie; gesetzliche Gewährleistung wird – soweit zulässig – ausgeschlossen.

9.3 Haftung für Folgeschäden (z.B. Motorschäden, Ausfälle, entgangener Gewinn) wird ausgeschlossen.

 

10. Haftung

10.1 Haftung besteht nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung.

10.2 Haftung bleibt bestehen bei Arglist, ausdrücklich zugesicherter Garantie oder nach Produktehaftpflichtgesetz.

10.3 Keine Haftung für Wertsachen, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.

10.4 Übergabe eines verkehrsuntauglichen Fahrzeugs erfolgt – nach Hinweis/Formular – auf Risiko des Kunden.

10.5 Für Schäden aus Tuning oder leistungssteigernden Veränderungen wird jede Haftung ausgeschlossen (soweit zulässig).

 

11. Ersatzteile/Materialien des Kunden

Vom Kunden bereitgestellte Materialien werden auf dessen Risiko eingebaut. Jede Gewährleistung und Haftung für Schäden aus solchen Teilen wird – soweit zulässig – ausgeschlossen.

 

12. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

12.1 Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Garagenbetriebes.

12.2 Bei unbezahlten Forderungen darf das Fahrzeug zurückbehalten und nach dreimaliger Mahnung freihändig verwertet werden. Der Überschuss, abzüglich aller Kosten, wird dem Kunden ausbezahlt.

 

13. Datenschutz

Der Garagenbetrieb bearbeitet Personendaten zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und für Marketingzwecke.

Daten können an Hersteller/Importeure (auch im Ausland) weitergegeben werden.

Der Kunde kann der Werbung widersprechen.

Es gelten die Schweizer Datenschutzbestimmungen.

 

14. Salvatorische Klausel

Ungültige Bestimmungen berühren die übrigen AGB nicht; Lücken sind nach dem wirtschaftlichen Zweck zu füllen.

 

15. Änderungen

AGB gelten in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung. Änderungen werden auf der Website publiziert.

 

16. Schlichtung / Gerichtsstand / Recht

Gerichtsstand ist Weinfelden, sofern kein zwingender Gerichtsstand besteht.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

 

 

 

AGB eingesehen, gelesen und akzeptiert:

Datum, Ort: ____________________________

Unterschrift Kunde: ____________________________



 

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